Ratgeber · Recht & Datenschutz

Videoüberwachung & Datenschutz in der Schweiz

Eine Überwachungskamera ist schnell montiert – aber falsch ausgerichtet ist sie schnell rechtswidrig. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, was beim revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) für Private und KMU zählt: Schilder, Speicherdauer, Mitarbeitende und der häufigste Fehler.

Hinweis: Dieser Leitfaden ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information – keine Rechtsberatung. Im Einzelfall, besonders bei der Überwachung von Mitarbeitenden, empfehlen wir die Abklärung mit einer Fachperson.

Der Grundsatz: nur das eigene Grundstück

In der Schweiz dürfen Sie Ihr eigenes Grundstück überwachen – nicht aber öffentlichen Grund (Trottoir, Strasse) oder die Liegenschaft der Nachbarn. Genau hier passiert der häufigste Fehler: Eine Kamera am Hauseingang erfasst nebenbei den Gehweg oder den Nachbargarten. Schon das kann eine Persönlichkeitsverletzung sein. Die Lösung ist meist einfach – richtige Position, richtiger Blickwinkel, bei modernen Kameras auch das digitale Ausblenden von Zonen.

Hinweisschilder sind Pflicht

Wer einen Bereich filmt, muss vorher gut sichtbar darauf hinweisen. Ein einfaches «Videoüberwachung»-Schild vor dem erfassten Bereich gehört zu jeder korrekten Anlage – bei Privathaushalten ebenso wie bei Geschäften, Lagern oder Praxen. Wir liefern und platzieren die Beschilderung im Rahmen der Installation.

Speicherdauer: so kurz wie möglich

Aufnahmen dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es der Zweck erfordert – eine unbegrenzte Speicherung ist nicht zulässig. In der Praxis sind das oft nur wenige Tage, danach werden die ältesten Aufnahmen automatisch überschrieben. Den passenden Rahmen legen wir bei der Einrichtung gemeinsam fest.

Der heikle Fall: Mitarbeitende im KMU

Für Unternehmen gilt eine zusätzliche Hürde: Eine Kamera, die in erster Linie das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden überwacht, ist in der Regel nicht zulässig. Sicherheitsüberwachung von Zugängen, Kassen oder Lagern kann hingegen zulässig sein – wenn sie verhältnismässig ist und die Mitarbeitenden informiert wurden. Weil dieser Bereich heikel ist, lohnt sich hier eine rechtliche Abklärung. Wir planen die Anlage so, dass sie die berechtigten Sicherheitsinteressen abdeckt, ohne zur Verhaltenskontrolle zu werden.

Warum «ohne Cloud» den Datenschutz vereinfacht

Viele Kamerasysteme senden die Aufnahmen in eine Cloud – oft auf Server im Ausland. Damit stellt sich sofort die Frage: Wo liegen die Daten, wer hat Zugriff, und ist der Transfer zulässig? Wenn die Aufzeichnung und die KI-Auswertung lokal im Gebäude bleiben, entfällt diese ganze Problematik. Die Daten verlassen Ihr Haus nicht – das macht die Einhaltung des revDSG spürbar einfacher und ist der Grund, warum wir konsequent auf lokale Lösungen setzen.

Checkliste: rechtskonforme Videoüberwachung

  • Nur eigenes Grundstück filmen – kein öffentlicher Grund, keine Nachbargrundstücke.
  • Gut sichtbare Hinweisschilder («Videoüberwachung») vor dem erfassten Bereich anbringen.
  • Aufnahmen nur so lange speichern wie nötig – als Richtwert wenige Tage, nicht unbegrenzt.
  • Zugriff auf die Aufnahmen auf wenige berechtigte Personen beschränken und schützen.
  • Bei Mitarbeitenden: Überwachung muss verhältnismässig sein – keine reine Verhaltenskontrolle am Arbeitsplatz.
  • Betroffene auf Anfrage informieren (Auskunftsrecht nach revDSG).
  • Daten lokal halten – so verlassen keine Aufnahmen das Gebäude und die Kontrolle bleibt bei Ihnen.

Unsicher, ob Ihre Anlage rechtskonform ist?

Wir richten Videoüberwachung von Anfang an revDSG-konform ein – richtiger Blickwinkel, Beschilderung, lokale Speicherung. Kostenlose und unverbindliche Vor-Ort-Beratung in Olten, Solothurn und Aargau.

Häufige Fragen zu Videoüberwachung & revDSG

Ist private Videoüberwachung in der Schweiz erlaubt?

Ja, auf dem eigenen Grundstück und unter Einhaltung des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG). Wichtig ist, dass kein öffentlicher Grund und keine Nachbargrundstücke gefilmt werden und dass eine Hinweisbeschilderung vorhanden ist. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Brauche ich Hinweisschilder für meine Überwachungskamera?

In aller Regel ja. Wer einen Bereich mit Kameras überwacht, muss darauf gut sichtbar hinweisen, bevor jemand den erfassten Bereich betritt. Das gilt für Private wie für Unternehmen.

Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?

Nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist. Eine unbegrenzte Speicherung ist nicht zulässig. Als praktischer Richtwert gelten oft wenige Tage; der konkrete Rahmen hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel eine Fachperson beiziehen.

Darf ich meine Mitarbeitenden per Kamera überwachen?

Eine durchgehende Verhaltens- und Leistungskontrolle von Mitarbeitenden ist heikel und meist nicht zulässig. Sicherheitsüberwachung (z. B. Zugänge, Lager) kann zulässig sein, wenn sie verhältnismässig ist und die Mitarbeitenden informiert sind. Hier lohnt sich rechtliche Abklärung.

Warum ist eine lokale Lösung beim Datenschutz einfacher?

Wenn Aufnahmen und Auswertung lokal im Gebäude bleiben (keine Cloud im Ausland), behalten Sie die volle Kontrolle über die Daten. Das vereinfacht viele revDSG-Anforderungen – etwa Zugriffsbeschränkung und die Frage, wo die Daten liegen. Genau so richten wir Anlagen ein.